Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
69 Brokers nutzt unberechtigt BaFin-Logo
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
RICS Deutschland begrüßt Einführung des Bestellerprinzips für Wohnungskäufe
Die Berufsorganisation der Immobilienbranche RICS Deutschland hält die Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf Wohnungskäufe, wie sie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun in einem Gesetzesentwurf vorgesehen ist, für richtig.
Die Vermittlungsportale
Beim Crowdinvesting präsentieren sich Unternehmen und Projekte auf speziellen Plattformen im Internet. Die Betreiber dieser Plattformen ermöglichen also den Kontakt zwischen Projektinhabern und Investoren, unter Umständen auch den Kontakt zu Lieferanten, Installateuren und anderen Dienstleistern.
Girokonto-Startup Number26 hat hunderten Kunden gekündigt
Besonders aktiven Kunden hat der junge Anbieter Girokonten gekündigt. Sollte er dabei eine Zwei-Monats-Frist eingehalten haben, ist das wohl rechtens.