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ArchivMai 2019

Marktwächter warnen vor unseriösen Aktienangeboten

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen warnen vor unerwünschten Werbeanrufen, bei denen Verbraucher Wertpapiere kaufen sollen. Verbraucher berichten, dass ihnen unter anderem Aktien von Lufthansa, Siemens, Tesla oder Amazon zum Kauf angeboten wurden, die sie nach Zahlung nicht erhielten.

FA Bauunternehmen UG – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Str. 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2019 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

R. M. Bau GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der R. M. Bau GmbH, Trockenbau, Drosselweg 3, 54340 Bekond (AG Wittlich, HRB 43568), vertr. d.: Rainer Michels, Drosselweg 3, 54340 Bekond, (Geschäftsführer), ist am 23.05.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sharewood Switzerland darf Direktinvestments nicht öffentlich anbieten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sharewood Switzerland AG untersagt, ihre Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anzubieten. Laut BaFin verstoße das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

Aufsicht warnt erneut vor Acatis-Klon

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits am 26. März 2019 darauf hingewiesen, dass bei dem Unternehmen Acatis Investment beziehungsweise Acatis Investition die Gefahr einer Verwechslung mit dem erlaubten Unternehmen Acatis Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH besteht.

Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).

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