Für den Auftritt von Naomi Campell beim Dresdner Semperopernball verlangte eine Künstleragentur knapp 56.000 Euro. Nach mehrmaligen Verfahren entschied der Bundesgerichtshof, dass keine Zahlung der Gage erfolgen muss. Für ihren Kurzauftritt beim Dresdner Semperopernball 2015 erhält das Supermodel Naomi Campell keine Gage vom Veranstalter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs als letzte Instanz hervor. Die eingelegte Revision ist per Beschluss vom 31. Januar zurückgewiesen worden. Streitwert ist eine ausstehende Zahlung von 55.930 Euro, die hatte die Künstleragentur Campells für ihren Auftritt beim Opernball im Jahr 2015 verlangt. Campell selbst zeigte sich nur wenige Minuten auf der Bühne. Das heute 48-jährige Model aus Großbritannien nahm einen Orden entgegen und verschwand blitzschnell wieder von der Bildfläche.
Der Veranstalter gab damals an, das Engagement am Tag zuvor abgesagt zu haben. Der Agent des Models hingegen war der Auffassung, dass es sich um einen mündlichen Vertrag handelt und zog vor Gericht. Durch die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes ist das Urteil des Dresdner Landgerichts rechtskräftig, welches dem Semperopernball Recht gab. Nun können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Der Prozess um Campell ist das erste Gerichtsverfahren in der gesamten Geschichte des Semeropernballs. Das teilte der Ballverein mit. Der nächste Ball wird am 7. Februar 2020 in Dresden stattfinden.
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