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Wohnungswirtschaft kritisiert Grundsteuerkompromiss

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Das wertabhängige Kompromissmodell sieht bislang bestimmte Pauschalierungen hinsichtlich der anzusetzenden Mieten und Bodenrichtwerte vor.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die Wohnungswirtschaft befürwortet weiterhin das wertunabhängige Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Das derzeit diskutierte Kompromissmodell ist dagegen keine zufriedenstellende Lösung, weil es besonders diejenigen benachteiligt, die moderate Mieten anbieten. Sollte das Flächenmodell aufgrund der dafür notwendigen Grundgesetzänderung tatsächlich nicht umzusetzen sein, müsste das Kompromissmodell weiterentwickelt werden: Es muss sicher sein, dass nachgewiesen niedrigere Mieten auch tatsächlich bei der Berechnung berücksichtigt werden. Außerdem muss auf den Ansatz von Bodenrichtwerten generell verzichtet werden, denn sonst würde auch bei diesem Verfahren eine Grundgesetzänderung notwendig.“

Der GdW spricht sich strikt dagegen aus, einzelne Gruppen von Wohnungsunternehmen abhängig von der Anteilseignerschaft oder dem steuerlichen Status mit einer niedrigeren Steuermesszahl zu begünstigen. „Es muss gleiches Recht für alle Beteiligten am Markt gelten. Nur so können wir es schaffen, für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu sorgen. Alle Vermieter mit Mieten unterhalb der Durchschnittsmiete müssen das Recht haben, diese auch zum Ansatz zu bringen“, so Gedaschko.

Nach Einschätzung des GdW wäre darüber hinaus auch eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer eine absolute Fehlentscheidung. Dies widerspräche völlig dem der Grundsteuer zugrundeliegenden Äquivalenzprinzip und wäre zudem verfassungswidrig – denn die Grundsteuer bekäme so den Charakter einer Vermögensteuer.

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von factum
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