Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Investfinans AB mit Bescheid vom 3. April 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Investfinans AB ist Betreiberin der Webseite www.investfinansab.eu und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Gesellschaft das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin
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