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BaFin veröffentlicht Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Oktober 2019 ihre Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) veröffentlicht.

Dazu führt die BaFin aus: Die Informationstechnik (IT) ist die Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Sie hat damit eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb und stellt ein relevantes operatives Risiko dar. IT-Governance und Informationssicherheit sind keine Randthemen mehr, sondern haben auch für die Aufsicht einen hohen Stellenwert.

Mit den KAIT erläutert die BaFin auf prinzipienbasierter Basis Mindestanforderungen, insbesondere an die IT-Governance und Informationssicherheit, die von Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis nach § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einzuhalten sind. Den Entwurf der KAIT hatte die BaFin im Frühjahr 2019 öffentlich konsultiert. (DFPA/jpw1)

Quelle: Newsletter BaFin

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von factum
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