Die politische Initiative wurde vom GdW, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. und dem FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. neu ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, den besonders in Ballungsgebieten angespannten deutschen Wohnungsmarkt zu unterstützen und attraktiven neuen und bezahlbaren Wohnraum in Groß- und Universitätsstädten zu schaffen. Dort seien die rechnerischen Potenziale für Aufstockungen enorm, wie die Verbände unter Berufung auf wissenschaftliche Studien bekanntgaben. Mehr als eine Million zusätzliche Wohnungen könnten durch Dachaufstockung in dicht besiedelten Gebieten entstehen.
Aufstockungen bestehender Gebäude: Gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile
Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile liegen laut der Initiative auf der Hand: Aufstockungen bestehender Gebäude könnten einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Wohnungsnot vor allem im innerstädtischen Bereich leisten. Das Wohnangebot im Quartier würde verbreitert, was die soziale und demografische Mischung begünstige. Energetisch optimierte Aufstockungen würden zudem die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessern – ein wesentlicher Aspekt mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele 2050, so hieß es. Zudem fielen keine Grundstückskosten an, es würde kein zusätzliches Bauland benötigt und Grünflächen blieben unversiegelt.
Gebäudeaufstockungen: Günstige Rahmenbedingungen schaffen
Um das große Potenzial von Gebäudeaufstockungen zu heben, gelte es, baurechtlich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu gestalten. Das teilten die Verbände in einer Presseinformation mit. So sollten beispielsweise die derzeitigen Regelungen zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz flexibler gestaltet werden, damit Bauherren nicht entmutigt, sondern dazu ermuntert würden, Wohnraum durch Aufstockungen und Dachausbauten zu schaffen. Es brauche wirtschaftliche Anreize, damit der mit Dachaufstockungen verbundene Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zumindest teilweise kompensiert werden könne.
Quelle: Haufe
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