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Staatsanwaltschaft München I – Thomas Benson Bature Geldwäsche

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319 Js 227596/16
Unter dem AZ: 319 Js 227596/16 wurde mit Entscheidung des Landgerichts München vom 27.06.20189 gegen die Einziehungsbetroffenen Ifeanyi Chukwu Gideon Emanuel Okolo, Akouvi Makafui Constancia Afangbedij, Leah Lynn Buske und Thomas Benson Bature die Einziehung von Wertersatz rechtskräftig angeordnet.

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Geldwäsche: Im Zeitraum zwischen dem 26.08.2016 und 11.01.2018 wurden über die Zahlungsdienstleister Western Union Ltd. und MoneyGram Ltd. sowie auf den Konten der von unbekannten Hintermännern als Finanzagenten geworbenen Einziehungsbetroffenen nachstehende Beträge gutgeschrieben, die aus Betrugstaten stammen:

Datum Betrag Auftraggeber
26.08.2016 3.364,35 € Sinsung Kim
29.08.2016 2.966,42 € Sinsung Kim
14.09.2016 1.000 € Ulrike Krauss
15.09.2016 2.500 € Ulrike Krauss
14.09.2016 2.500 € Anja Füllbier
15.09.2016 1.000 € Anja Füllbier
24.09.2016 2.500 € Anja Füllbier
13.10.2016 2.500 € Anja Füllbier
17.10.20.16 2.500 € Anja Füllbier
24.10.2016 2.500 € Anja Füllbier
25.10.2016 3.750 € Berthold Kimmich
28.02.2017 5.250 € Pornlapat Finteis
03.03.2017 2.070 € Barbknecht Hans-J.
02.05.2017 2.450 € Stimac, Vidanka
05.05.2017 6.750 € Stimac, Vidanka
11.05.2017 23.645 € Stimac, Vidanka
16.05.2017 1.080 € Marchl, Renate
12.07.2017 3.500 € Angela Heitel
22.08.2017 1.500 € Melitta Lang
31.08.2017 2.115,90 € Joanna Rakowicz
05.09.2017 7.320, 71 € Joanna Rakowicz
07.09.2017 2.000 € Melitta Lang
11.09.2017 14.000 € TOM Holding BV
25.09.2017 12.875 € Manuela Maria Paltins
03.10.2017 3.998 € Thi My Ly Nguyen
04.10.2017 5.000 € Thi My Ly Nguyen
05.10.2017 3.498 € Thi My Ly Nguyen
05.10.2017 7.150 € Thi My Ly Nguyen
09.10.2017 6.000 € Thi My Ly Nguyen
09.10.2017 6.420 € Thi My Ly Nguyen
11.10.2017 5.900 € Thi My Ly Nguyen
11.10.2017 7.990 € Thi My Ly Nguyen
12.10.2017 12.290 € Kinh Tan Nugyen
12.10.2017 5.725 € Manuela Maria Paltins
15.12.2017 5.600 € Sonja Franzeck
19.12.2017 9.548 € SC AVI SRL
11.01.2018 28.835,21 € Importaciones Amber SL

Die Einziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft keine gesonderte Mitteilung, hier wird auf die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte verwiesen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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