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ZIA begrüßt baden-württembergischen Grundsteuer-Entwurf

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„Baden-Württemberg geht bei der Grundsteuer grundsätzlich den vernünftigen Weg der Länderöffnungsklausel und weicht damit vom komplexen Bundesmodell ab“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Positiv hervorzuheben ist vor allem, dass der Entwurf nur wenige Berechnungsfaktoren beinhaltet. Die Verwendung der nicht justiziablen Bodenrichtwerte birgt jedoch insbesondere in Metropolregionen die Gefahr dynamischer Steigerungen.“

Die Gebäudefläche ist bei der geplanten baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich nicht relevant. Zur Privilegierung von neu geschaffenem Wohnraum sieht das Landesmodell für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke einen Abschlag vor. „Diese Begünstigung von Wohnraum ist ein gutes Signal. Sofern die Grundsteuerreform allerdings – wie angekündigt – aufkommensneutral erfolgen soll, stellt sich die Frage, wer für diese Begünstigung auf der anderen Seite zur Kasse gebeten wird.  Die Privilegierung des Wohnungsbaus darf insbesondere nicht auf den Schultern von Unternehmen lasten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung möglicherweise noch mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen haben“, so Volckens. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.

www.zia-deutschland.de

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