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AfW fordert: „FinVermV verschieben oder gleich aufs Taping verzichten“

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Gleichzeitig befindet sich die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auf den Weg in den Bundesrat, wo sie inklusive einer Verpflichtung zum Taping am 20. September 2019 verabschiedet werden soll.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits ein Jahr und neun Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, begründet Rottenbacher die Aufforderung des AfW.

Die verpflichtende Aufzeichnung von Telefonaten und von Online-Beratungen hat der AfW von Anfang an kritisiert. Er begrüßt daher nun die Position der Bundesregierung, die MiFID an einigen Punkten praxistauglicher zu gestalten. Somit würden zahlreiche Probleme entschärft, die mit dem Taping einhergehen. Nämlich Fragen unter anderem rund um den Datenschutz oder die Problematik, welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung AfW

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von factum
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