Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 1808/17
531/564 IN 1808/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Bethe, geb. 02.05.1964, Altgrobitzer Ring 36, 01169 Dresden
– wurde am 04.06.2018 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Volker Reinhardt, Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 46906 302 Email geschäftlich: [email protected] Telefax: 0351 46906 891
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.07.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 S. 2, 218 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 21.08.2018, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 21.08.2018, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
531 IN 1808/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.06.2018
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