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BaFin: Entwurf zu Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherern

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Ziel der MaGo kl.VU ist es, zu gewährleisten, dass die Anforderungen des VAG gegenüber allen Unternehmen konsistent angewendet werden. Hierfür legt die BaFin die Vorschriften für sich verbindlich aus. Adressaten der MaGo kl.VU sind alle Versicherungsunternehmen, die unter § 211 VAG fallen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 8. Dezember 2019 per E-Mail an [email protected] – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 17/2019“ – entgegen. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

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von factum
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