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BaFin setzt Geldbußen gegen Exporo Investment GmbH fest

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Der Sanktion lagen Verstöße gegen Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO) zugrunde. Exporo Investment hatte Kleinanlegern Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) nicht zur Verfügung gestellt, bevor diese Kleinanleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesen PRIIPs gebunden waren.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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