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BGH entscheidet über Überschusskürzung in der Lebensversicherung

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Der Bund der Versicherten (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Es ging um die Kürzungen der Überschussbeteiligung. Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf (Akteneichen: 50 C 356/16) die Klage abgewiesen und auch das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 9 S 46/16) die Berufung zurückgewiesen hatte, legte der BdV im August 2017 Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Am 13. Juni ist die mündliche Verhandlung vor dem BGH (Aktenzeichen: IV ZR 201/17). Auch das Gerichtsurteil wird an diesem Tag erwartet.

Bei dem Verfahren geht es laut BdV um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz. Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an.

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern, so der BdV. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden.

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