Europa Service Holding Aktiengesellschaft
Solingen
Wir laden unsere Aktionäre zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am 30. Januar 2019, 10:00 h,
in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.
Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage sowie damit verbundene Satzungsänderung
Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1. |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.157.669,19, eingeteilt in 38.769 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) wird um bis zu EUR 215.793,82 auf bis zu EUR 2.373.463,01 durch Ausgabe von bis zu 3.877 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen erhöht. Die Neuen Aktien werden jeweils zu einem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 55,66 je Stückaktie ausgegeben. Der Bezugspreis der Neuen Aktien (Ausgabebetrag zuzüglich schuldrechtlichem Agio) beträgt EUR 100,00 je Stückaktie, der Gesamtbezugspreis mithin bis zu EUR 387.700,00. |
2. |
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. |
3. |
Den Aktionären ist an den Neuen Aktien ein Bezugsrecht im Verhältnis ihrer Anteile an dem bisherigen Grundkapital der Gesellschaft (§ 186 Abs. 1 Satz 1 AktG) mit einer Bezugsfrist von drei Wochen einzuräumen. Die Neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 10:1 zum Bezug anzubieten, d.h. für zehn (10) alte Aktien kann eine (1) Neue Aktie bezogen werden. Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der Neuen Aktien ermöglicht wird, können die Neuen Aktien nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. „mittelbares Bezugsrecht“). |
4. |
Nicht aufgrund der vorstehenden Bestimmungen gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei verwendet werden. Dies umfasst auch die Befugnis, diese Aktien solchen Aktionären zum Bezug anzubieten, die ihr gesetzliches Bezugsrecht bereits vollständig ausgeübt haben. |
5. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, insbesondere ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. |
6. |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Ziff. 1, 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Sacheinlage Übertragbarkeit der Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. |
7. |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fassung dieses Beschlusses im Handelsregister eingetragen worden ist. |
Hinweise
Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26.01.2019 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist die Hauptverwaltung der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.
Solingen, im Dezember 2018
Der Vorstand
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589