„Hamburg geht hier den richtigen und vernünftigen Weg“, sagt Sabine Barthauer, Sprecherin der ZIA-Region Nord. „Das Flächen-Lage-Modell ist ein einfaches und unbürokratisches Modell, der Verwaltungsaufwand ist geringer und die Berechnung ist wesentlich transparenter als beim Bundesmodell.“
Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sei das Vorgehen Hamburgs unterstützenswert. So kommt Professor Gregor Kirchhof in seiner Bewertung sämtlicher Grundsteuermodelle zu dem Schluss, dass das Bundesmodell verfassungswidrig sei und ein Flächen-Lagen-Modell die verfassungsrechtlichen Maßstäbe wahre.
Mit Blick auf den Verwaltungsaufwand gelinge mit dem Flächen-Lage-Modell zudem eine gute Lösung für Wohn- aber auch für Wirtschaftsimmobilien. „Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung werden viele Unternehmen möglicherweise noch mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen haben. Daher wird bei der genauen Ausgestaltung darauf zu achten sein, dass Unternehmen nicht noch weiter belastet werden“, so Barthauer. „Zudem ist das politische Versprechen der Aufkommensneutralität einzuhalten.“ (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.