Wer einen neuen Mietvertrag unterschreibt, unterschreibt heutzutage meist einen sogenannten Index-Mietvertrag. Das heißt: Schon vorab wird vereinbart, dass Mieterhöhungen im Rahmen der Inflationsrate vorgenommen werden dürfen. Die Mietervereine beobachten seit Jahren vor allem in den großen Ballungsräumen einen Trend zur Indexmiete.
Eine Indexmiete hat Vor- und Nachteile. Der Vermieter darf regelmäßig die Miete erhöhen, zwischen den einzelnen Erhöhungen müssen zwölf Monate liegen. Er muss dies seinem Mieter schriftlich mitteilen und die Berechnung der neuen Miete darlegen. Begründen muss er die Erhöhung nicht. Musterformulare bieten die Haus- und Grundbesitzervereine an. Indexmieten lösen nur selten juristische Streitigkeiten aus.
Ob der Vermieter sein Recht jährlich nutzt, ist seine Entscheidung. Mieter sollten aber bei Vertragsschluss regelmäßige Erhöhungen in ihrer Haushaltsplanung berücksichtigen. Wegen der niedrigen Inflationsrate liegen die Anhebungen derzeit deutlich unter denen, die bei einem normalen Mietvertrag möglich wären. Der größte Vorteil für Mieter ist wohl, dass der Vermieter keine Kosten für „Schönheitsrenovierungen“ abwälzen kann. Er darf nur die Kosten weitergeben, die ihm durch Vorschriften wie das Anbringen von Rauchwarnmeldern oder den Austausch alter Heizkessel selbst auferlegt werden.
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