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Kryptoverwahrgeschäft: wevest strebt BaFin-Zulassung an

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Insbesondere vor dem Hintergrund eines gestärkten Anlegerschutzes begrüßen wir die angedachte Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäfts ins KWG und streben die Zulassung durch die BaFin an“, sagt Jens Siebert, CEO und Co-Founder der wevest.

Am 29. Juli 2019 wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung veröffentlicht, der vorsieht, das Kryptoverwahrgeschäft ins Kreditwesengesetz (KWG) aufzunehmen. „Der Gesetzesentwurf stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gestärkten Rechtssicherheit und Professionalisierung im Markt für Blockchain-basierte Wertpapieremissionen dar. Mit unserem bestehenden Wallet und unseren Erfahrungen aus vergangen Erlaubnisverfahren werden wir den Zulassungsprozess konstruktiv vorantreiben“, ergänzt Didier Goepfert, Head of Product und Blockchain-Experte der wevest.

wevest ermöglicht mittelständischen Unternehmen einen kostengünstigen und bankenunabhängige Refinanzierungsmöglichkeit durch Blockchain-basierte Wertpapieremissionen. Mithilfe der wevest Plattform können mittelständische Unternehmen Schuldverschreibungen und Genussrechte nach deutschem Wertpapierrecht emittieren und platzieren. Bis zu einem Volumen von acht Millionen Euro erfolgt die Emission prospektfrei. Bereits im Juni 2019 hat wevest mit dem Start des e-Wertpapierdepots eine eigene Wallet-Lösung zur Verwahrung von digitalen Wertpapieren gelauncht. Mit dem wevest e-Wertpapierdepot erhalten erstmals auch Investoren ohne dezidierte Blockchain-Expertise Zugang zu dieser Schlüsseltechnologie und zukunftsweisenden Anlageklasse. Aktuell können nur durch die wevest emittierte Wertpapiere verwahrt werden. Der Plan ist aber, das Depot langfristig auch für andere Finanzinstrumente zu öffnen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung wevest

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von factum
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