In ihrem Antrag mit dem Titel „Für eine echte Mietpreisbremse“ (19/259) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der sogenannten Mietpreisbremse vorzulegen. Neben einer Reihe schärferer Verpflichtungen für Vermieter soll die Mietpreisbremse künftig bundesweit gelten und ihre Befristung auf fünf Jahre aufgehoben werden, heißt es in der Vorlage.
Schärfung der Mietpreisbremse im Sinne der Mieter
Der Gesetzentwurf der Linksfraktion (19/258) sieht vor, die sogenannte Mietpreisbremse an zwei Stellen im Sinne der Mieter zu schärfen. So soll die Auskunftspflicht der Vermieterinnen und Vermieter erweitert und die Rügepflicht der Mieterinnen und Mieter abgeschafft werden. Die Fraktion begründet dies damit, dass die 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse ihre beabsichtigte Wirkung in vielen Bereichen verfehlt habe. Viele Vermieter hielten sich nicht an die gesetzlichen Regelungen, und für die Mieter sei es schwer, dies festzustellen und ihre Rechte durchzusetzen.
Deshalb soll zum einen vorgeschrieben werden, dass Vermieter „bei Mietbeginn“ über die Berechnungsgrundlagen der Miete informieren. Zum zweiten sollen Mieter die zu viel gezahlte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückfordern können und nicht erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Quelle: Bundestag
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589