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P&R: Rückübertragung von Grundstücken zugunsten der Insolvenzmasse durchgesetzt

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Die erste Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Insolvenzverfahren über das Privatvermögen des Gründers der P&R-Gruppe hat den vom Amtsgericht München bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt. In diesem Insolvenzverfahren haben bislang rund 1.500 Gläubiger Forderungen angemeldet, wovon rund 50 zur Gläubigerversammlung erschienen. Die angemeldeten und bei der Gläubigerversammlung stimmberechtigten Forderungen beliefen sich auf über eine Milliarde Euro.

In seinem Bericht vor der Gläubigerversammlung konnte der Insolvenzverwalter dabei auf erste Erfolge bei der Sicherstellung von Vermögenswerten verweisen. So gelang es unter anderem eine vor der Insolvenz erfolgte Schenkung von wertvollen Grundstücken an nahestehende Personen erfolgreich anzufechten und nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Rückübertragung des Eigentums durchzusetzen. Dadurch konnte eine erhebliche Mehrung der Masse bewirkt werden.

Immobilien in München/Grünwald, in Österreich sowie auf der Karibikinsel St. Barth bilden nach derzeitigen Erkenntnissen den wesentlichen Teil des Vermögens. Die Gläubigerversammlung ermächtigte den Insolvenzverwalter zur Verwertung der Immobilien.

Die Aussichten für eine quotale Befriedigung der Insolvenzforderungen der Gläubiger haben sich durch diesen Erfolg zwar verbessert, es ist jedoch weiterhin allenfalls eine marginale Quote zu erwarten. Denn nach der ersten Bestandsaufnahme stehen den Vermögenswerten Verbindlichkeiten von mehr als einer Milliarde Euro gegenüber, der Großteil davon beruht auf Forderungen der Insolvenzverwalter der insolventen deutschen P&R Containervermittlungsgesellschaften gegen deren Gründer und langjährigen Geschäftsführer.

Die Dauer des Insolvenzverfahrens lässt sich noch nicht prognostizieren, mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren ist jedoch zu rechnen.

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

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von factum
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