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Rentenkürzungen bei Riester-Renten in der Dauerkritik

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Die Bürgerbewegung Finanzwende hat Klage gegen eine Rentenkürzung bei einer Riester-Rente der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung eingereicht. Diese hatte den garantierten Rentenfaktor 2017 von 37,34 Euro auf 27,97 Euro gesenkt. Nach Recherche des Bund der Versicherten (BdV) liegt der derzeit übliche garantierte Rentenfaktor für einen vergleichbaren Zurich-Vertrag nur noch bei 26,90 Euro. Das heißt, für 10.000 Euro angespartes Kapital gibt es eine garantierte Monatsrente von 26,90 Euro.

„Da muss die versicherte Person schon 98 Jahre alt werden, um über die garantierten Renten das angesparte Kapital ohne Inflationsausgleich zurückzubekommen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die anzunehmende Lebenserwartung basiert auf den sogenannten Sterbetafeln. Aktuelle Untersuchungen des BdV zeigen, dass gerade bei Riester-Renten diese Sterbetafeln massiv von realistischen Prognosen zulasten der Versicherten abweichen. „Die Berechnungen der Versicherer sind unfair und benachteiligen die Riester-Sparerinnen und Sparer“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Wenn ein Versicherer eine Rente kalkuliert, muss er Annahmen treffen, wie lange die versicherten Personen leben und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, in einem bestimmten Alter zu versterben. Die heute aktuelle grundlegende Sterbetafel der Versicherer, die sogenannte DAV04R, ist nun schon 17 Jahre alt. Daher hat Kleinlein untersucht, wie genau die damals ermittelten Sterblichkeiten sich tatsächlich bewahrheitet haben. „Die Versicherer unterschätzten die Sterblichkeit massiv und haben damit künstlich die Erwartungen für eine hohe Lebenserwartung hochgeschraubt“, so Kleinlein. Nach seinen Berechnungen lagen zum Beispiel im Jahr 2015 die tatsächlichen Sterblichkeiten ab Alter 50 für Frauen um mindestens 50 Prozent höher als nach der Unisextafel DAV04R angenommen, bei Männern lag die Sterblichkeit je nach Alter immer mindesten 100 Prozent darüber, zuweilen sogar beim Vierfachen.

Bei Sterbetafeln rechnen Versicherer einen sogenannten Selektionseffekt ein, den sie damit begründen, dass nur solche Personen einen Rentenvertrag abschließen, die für sich selbst eine hohe Lebenserwartung annehmen. Damit begründen sie die abweichenden Sterblichkeitsannahmen. „Die Riester-Rente ist für alle Bevölkerungsgruppen gedacht, daher ist es unfair, durch einen behaupteten Selektionseffekt die Riester-Renten klein zu rechnen“, erklärt Kleinlein. „Es ist an der Zeit, dass die Riester-Rente fair kalkuliert wird und nicht mehr von den Lebensversicherern nach Gutdünken zusammengestrichen wird.“ (DFPA/JF1)

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.

www.bundderversicherten.de

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